Dienstag, Juli 18, 2006

Dead Rising: Nur in den dunklen Ecken?

Anmerkung: In dem folgenden Text rede ich davon, dass Videospiele anders wie Filme behandelt werden. Das ist natürlich Quatsch. Nichtsdestotrotz finde ich es fürchterlich, dass volljährigen Menschen immer noch Steine in den Weg gelegt werden, wenn sie ein Spiel/einen Film spielen/sehen wollen der explitzit für Erwachsene gemacht wurde.



Dead Rising für die Xbox360, quasi eine Versoftung des klassischen Zombiefilm Themas, scheint in Deutschland von der USK keine Kennzeichnung zu erhalten.
Das bedeutet nun nicht, dass das Spiel in Deutschland nicht gekauft werden darf. Nein, nein.
Es bedeutet, dass für das Spiel nicht geworben werden darf und dass das Zurschaustellen in den Regalen verboten ist. Auch wenn das Kind anders heißt, reden wir hier faktisch von Zensur. Denn natürlich hat kein Media Markt oder Saturn das Spiel dann im Angebot. Das Spiel wird man ausschließlich in Videospielläden bekommen. Und dort auch nur auf Nachfrage.

Okay, soweit so schlecht.

Was mich wirklich stört ist allerdings die Tatsache, dass eine derartige Behandlung scheinbar nur Videospielen zu wiederfahren scheint. Denn es ist ja wohl Standard im common Elektrodiscounter, dass es eine ab18 Ecke für DVDs gibt. Da kann ich mir dann nen Dreierpack "Splatterclassics" kaufen. Oder halt das Vorbild von Dead Rising. Oder Brain Dead. Alle schön mit ab18 Plakette drauf, damit auch gleich klar wird, wer das kaufen darf: Jeder, der Volljährig ist.
Scheint mir eine recht einfache Sache zu sein. Wenn ich 18 Jahre alt bin, darf ich den Führerschein machen, ich darf solange in Discos bleiben wie ich will, ich darf mir obengenannte Filme kaufen; Das sind auch keine "versteckten" Rechte, nichts, dass ich nur in Anspruch nehmen darf, wenn ich mich an einem bestimmten Ort aufhalte.
Mein Führerschein ist in ganz Deutschland gültig, nicht nur in Wanne Eickel.

Bei Videospielen ist das aber mal wieder anders. Spiele die keine Jugendfreigabe erhalten werden auch vor Erwachsenen versteckt. Ist es denn so abwegig, Videospiele die nichts für Jugendliche sind, in einem ab18 Regal verkaufen zu dürfen? So dass ein erwachsener Mensch selbst die Entscheidung treffen kann, ob er Interesse hat oder nicht? So muss aber jeder, der gerne Dead Rising hätte, in die einschlägigen Läden und sich das Spiel heimlich kaufen: "Und wenn wir schonmal dabei sind, bitte auch noch den neuen Anal Total und Pimmelpiraten 3".

Eine wesentlich größere Gefahr für Kinder und Jugendliche ist der Alkohol. Kein Mensch denkt darüber nach, Alkohol hinter nem Vorhang zu verkaufen.
Das muss mir erstmal einer erklären.

Links:
USK
Dead Rising banned in Germany
Artikel bei Digg
§14 Jugendschutzgesetz
Gamepolitics


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2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Kann sein, dass ich dein Problem nicht verstehe, aber Filme, die keine 18er Plakette bekommen, werden auch nicht im Saturn und Co. verkauft. Selbiges gilt auch für Videospiele, wie zum Beispiel „Dead Rising“.
Videospiele und Filme, die eine 18er Freigabe haben, werden doch auch normal im Laden verkauft. „Doom 3“, „Resident Evil 4“, „GTA3“. Sehe da keinen Unterschied zwischen Film und Spiel.

schaedel hat gesagt…

Möp. Hast völlig recht. Keine Ahnung wieso ich da dauernd zwischen Spielen und Filmen unterscheide. Meine Punkt war der, dass Erwachsenen Kram ab 18 sein soll. Und so verkauft werden soll. Überall.
Ich sollte meine Argumentation nochmal überdenken. Oje.

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